2. Beschleunigte Grundqualifikation
- Erwerb durch Teilnahme an
 - 140 Stunden Unterricht á 60 Minuten
 - davon mindestens 10 Fahrstunden á 60 Minuten
 (unter Aufsicht einer Person mit Fahrlehrererlaubnis der jew. Klasse)
- Die theoretische Prüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung jeweils zu gleichen Teilen aus
 a) Multiple-Choice-Fragen
 b) Fragen mit direkter Antwort
 Dauer: 90 Minuten
- Prüfung durch IHK
Sonderfall Umsteiger
- LKW-Fahrer, die als Busfahrer tätig werden möchten und Busfahrer, die als LKW-Fahrer tätig werden möchten, benötigen dazu die Grundqualifikation Umsteiger
- Bei Absolvierung der beschleunigten Grundqualifikation beträgt die Unterrichtsdauer 35 Zeitstunden, davon 2,5 praktische Stunden.
- Bei der Prüfung müssen Umsteiger nur diejenigen Teile ablegen, welche Kraftfahrzeuge betreffen, die Gegenstand der neuen Grundqualifikation sind.
Sonderfall Quereinsteiger
- Inhaber einer Fachkunde-Bescheinigung nach § 4 Abs. 6 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr oder nach § 4 Abs. 6 der Berufszugangsverordnung für den Güterverkehr benötigen die Grundqualifikation Quereinsteiger.
- Die Dauer der Teilnahme am Unterricht und an der Prüfung können verkürzt werden.
 
Grundqualifikation
Für die Grundqualifikation gibt es drei Möglichkeiten:
1. Grundqualifikation
2. Beschleunigte Grundqualifikation
3. Berufsausbildung BKF oder FiF (Fachkraft im Fahrbetrieb)
 
1. Grundqualifikation
- Nur mit Besitz der Fahrerlaubnis
- Kein Unterricht vorgesehen
- Die theoretische Prüfung:
- schriftlichen Prüfung zu jeweils gleichen Teilen aus 
 a) Multiple-Choice-Fragen
 b) Fragen mit direkter Antwort
 c) Einer Erörterung von Praxissituationen
 Dauer: 4 Stunden
- Die praktische Prüfung (3,5 Stunden):
 a) Fahrprüfung (120 Minuten)
 b) praktischer Prüfungsteil
 c) Bewältigung kritischer Fahrsituationen (60 Minuten)
- Prüfung durch IHK
- Eine abgeschlossene Berufsausbildung BFK oder FiF (Fachkraft im Fahrbetrieb) wird mit der Grundqualifikation gleichgesetzt

