Module / Lerneinheiten:
Schulungen Güterverkehr und Personenverkehr
- Modul 1: Eco-Training & Assistenzsysteme
- Modul 2: Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
- Modul 3: Gefahrenwahrnehmung
- Modul 4: Schadenprävention
Modul 5: Sicherheit für Ladung & Fahrgäste
Schlüsselzahl 95 als Nachweis – Die Schlüsselzahl 95 wird als Nachweis für gültige Grundqualifikationen und absolvierte Weiterbildungen im Feld 12 auf dem Führerschein mit Ablaufdatum eingetragen.
Abschlüsse:
- Meldung der Weiterbildung beim KBA
Termine:
- unter: Module
Module nach BKrFQG
Weiterbildung im gewerblichen Bereich ist gem. BKrFQG seit 10.09.2008 für Bus und seit 10.09.2009 für LKW Pflicht. Alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr müssen alle 5 Jahre 35 Stunden Weiterbildung absolvieren. Diese Weiterbildung wird in der Regel auf 5 Module á 7 Stunden aufgeteilt.
Zugangsvoraussetzungen:
- Führerscheininhaber C1/C1E, C/CE oder D1/D1E, D/DE
Vorrangige Ziele sind bei der Weiterbildung die Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr sowie rationelleres Fahrverhalten. Für alle, die gewerblich LKW oder Omnibus fahren, ist die Weiterbildung der Fahrer nunmehr verpflichtend – auch für Aushilfsfahrer.
Alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr müssen in Zukunft eine beschleunigte Grundqualifikation (GQ) mit Abschlussprüfung IHK und alle 5 Jahre 35 Stunden Weiterbildung (WB) absolvieren, sofern sie
- Fahrten als selbständige und angestellte Fahrerinnen und Fahrer durchführen und
- mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die eine Fahrerlaubnis ab Klasse C1, C1E und C, CE
- sowie D, D1, D1E-Klassen erforderlich ist.