Module / Lerneinheiten:

Schulungen Güterverkehr und Personenverkehr

  • Modul 1: Eco-Training & Assistenzsysteme
  • Modul 2: Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
  • Modul 3: Gefahrenwahrnehmung
  • Modul 4: Schadenprävention
  • Modul 5: Sicherheit für Ladung & Fahrgäste 

     

Schlüsselzahl 95 als Nachweis – Die Schlüsselzahl 95 wird als Nachweis für gültige Grundqualifikationen und absolvierte Weiterbildungen  im Feld 12 auf dem Führerschein mit Ablaufdatum eingetragen.

 

Abschlüsse:

  • Meldung der Weiterbildung beim KBA


Termine:


Beratungstermin vereinbaren

Module nach BKrFQG


Weiterbildung im gewerblichen Bereich ist gem. BKrFQG seit 10.09.2008 für Bus und seit 10.09.2009 für LKW Pflicht. Alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr müssen alle 5 Jahre 35 Stunden Weiterbildung absolvieren. Diese Weiterbildung wird in der Regel auf 5 Module á 7 Stunden aufgeteilt.

 

Zugangsvoraussetzungen:

  • Führerscheininhaber C1/C1E, C/CE oder D1/D1E, D/DE

Vorrangige Ziele sind bei der Weiterbildung die Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr sowie rationelleres Fahrverhalten. Für alle, die gewerblich LKW oder Omnibus fahren, ist die Weiterbildung der Fahrer nunmehr verpflichtend – auch für Aushilfsfahrer.

Alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr müssen in Zukunft eine beschleunigte Grundqualifikation (GQ) mit Abschlussprüfung IHK und alle 5 Jahre 35 Stunden Weiterbildung (WB) absolvieren, sofern sie

  • Fahrten als selbständige und angestellte Fahrerinnen und Fahrer durchführen und
  • mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die eine Fahrerlaubnis ab Klasse C1, C1E und C, CE
  • sowie D, D1, D1E-Klassen erforderlich ist.